Sie sind hier: Startseite Verwaltung Standesamt Sterbefälle
Lontzen-Info
Lontzen Info - Das Info Portal
www.lontzen-info.be
 
« Februar 2012 »
Februar
MoDiMiDoFrSaSo
12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
272829
 

Sterbefälle

Meldung eines Sterbefalls

Sie erfolgt in der Gemeinde, wo der Sterbefall festgestellt wurde. Zur Meldung eines Sterbefalles muss 1 Zeuge, anwesend sein.

Bitte mitbringen:

  • Die durch den Arzt unterzeichnete Todesmeldung und gegebenenfalls:
  • Das Heiratsbuch oder die Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Den Personalausweis des Verstorbenen
  • Den Führerschein des Verstorbenen
  • Die letztwillige Verfügung hinsichtlich der Bestattungsart (verfügbar im Bevölkerungsamt des Wohnsitzes des Verstorbenen)
  • Eine Einverständniserklärung für die Bestattung ausgestellt durch die Gemeinde, wo die Bestattung stattfindet.
  • Gebühr: die Verwaltungsschritte sind kostenlos.

Auszug aus der Sterbeurkunde

  • Richtlinien: jeglicher Auszug kann nur den direkten Nachfahren und Vorfahren, die im Besitz ihres Personalausweises sind sowie den Ehegatten oder den Anwälten, ausgehändigt werden.
  • Ausstellungsfrist: sofort
  • Gebühr: unterschiedlich, je nach Verwendungszweck (gratis oder 5,00 €).

Beerdigung

Die Beerdigungserlaubnis wird durch die Gemeinde ausgestellt, welche die Anmeldung des Sterbefalls aufgenommen hat und muss der Gemeinde zugestellt werden in welcher die Beisetzung stattfinden wird.

Einäscherung

  • Richtlinien: Die Einäscherungserlaubnis wird bei der Anmeldung des Sterbefalles beantragt.
  • Preis:  Kostenlos

Grabstätten – Reihengräber

Das Standesamt befasst sich mit dem Verkauf, der Verlängerung und der Beibehaltung der Konzessionen von Grabstätten.

Letztwillige Verfügung über die Bestattungsart

Jeder Bürger hat die Möglichkeit zu Lebzeiten über die Art seiner Bestattung zu entscheiden (s. online Antragsformular):

  • Beerdigung
  • Feuerbestattung
  • Einäscherung mit anschließender Verstreuung

Den Körper der Wissenschaft überlassen

  • Richtlinien: Man wende sich persönlich an die Universität seiner Wahl. Im Augenblick des Ablebens stellt das Standesamt lediglich (nach Vorlage des mit der Universität abgeschlossenen "Vertrages") eine Genehmigung aus.
Artikelaktionen
Member Login