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Scheidungen

Übertragung der Ehescheidung

Das Standesamt der Gemeinde Lontzen überträgt die Ehescheidung der Personen, welche in der Gemeinde Lontzen, Herbesthal, oder Walhorn geheiratet haben

Auszug aus der Ehescheidungsurkunde

  • Richtlinien: Jeglicher Auszug kann nur den betroffenen   Personen ausgehändigt werden, insofern sie im Besitz ihres Personalausweises sind.
  • Ausstellungsfrist: Im Prinzip sofort
  • Preis: Unterschiedlich, je nach Bestimmung, welche bei der Anfrage, anzugeben ist.

Erwerb der belgischen Staatsangehörigkeit

Das Standesamt bearbeitet die Anträge auf Änderung der Staatsangehörigkeit der in Lontzen wohnhaften Personen.

  • Option: Zulassungsbedingen und Verfahren
  • Einbürgerung: Zulassungsbedingen und Verfahren
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