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Elektronische Personalausweise

Antrag oder Erneuerung

Ab dem 12.Lebensjahr erhält jeder Belgier einen elektronischen Personalausweis, welcher dann alle 5 Jahre erneuert wird.

Allgemeine Instruktionen betreffend den elektronischen Personalausweis:

  • Bei der Gemeindeverwaltung persönlich vorstellig werden mit der Vorladung und einem aktuellen Passfoto auf weißem Hintergrund (Kopfgröße min. 25 mm / max. 40 mm)
  • Das Basisdokument unterschreiben
  • Innerhalb von 2 bis 3 Wochen werden Ihnen per Post zwei Codenummern zugeschickt (PIN und PUK).
  • Nach Erhalt dieser Codenummern, müssen Sie sich beim Meldeamt mit dem vorgenannten PUK und PIN Code, sowie und Ihrem alten Personalausweis oder der Verlusterklärung vorstellen, damit das Meldeamt Ihren EID-Ausweis aktivieren und aushändigen kann.
  • Gebühr: 15 € (18-65J.), 10 € (<18J.), 10 € (>65J.)

Diebstahl oder Verlust

  • Verlust oder Diebstahl des Personalausweises müssen Polizei gemeldet werden. Man erhält dann eine Verlusterklärung mit einer Gültigkeitsdauer von 2 Monaten. Nach 8 Tagen, können Sie einen neuen EID Personalausweis beantragen.
    Achtung: die Verlusterklärung ist nur innerhalb Belgiens gültig.
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