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Elektronische Aufenthaltsgenehmigungen

Allgemeine Instruktionen betreffend den elektronischen Aufenthaltsgenehmigungen:

  • Bei der Gemeindeverwaltung vorstellig werden mit einem aktuellen Passfoto auf weißem Hintergrund (Kopfgröße min. 25 mm / max. 40 mm)
  • Das Basisdokument unterschreiben
  • Innerhalb von 2 bis 3 Wochen werden Ihnen per Post zwei Codenummern zugeschickt (PIN und PUK).
  • Nach Erhalt dieser Codenummern, müssen Sie sich beim Meldeamt mit dem vorgenannten PUK und PIN Code, sowie Ihrem alten Personalausweis oder der Verlusterklärung vorstellen, damit das Meldeamt Ihre elektronische Aufenthaltsgenehmigung aktivieren und aushändigen kann.
  • Gebühr: 15 € (18-65J.), 10 € (<18J.), 10 € (>65J.)
Wichtiger Hinweis
Ohne einen gültigen, nationalen Reisepass hat eine Aufenthaltsgenehmigung KEINEN Wert !!!
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