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Warum gibt es Probleme bei der Sperrmüllentsorgung?

Ich durfte meine +- 200 kg Sperrmüll nicht im Containerpark entsorgen, weil mein Traktor und Karre +- 5.500 kg wiegen (200 kg geschätztes Übergewicht). Wenn ich den Traktor durch einen Traktor ersetze, der 500kg leichter ist, darf ich dann meine 200 kg Sperrmüll entsorgen oder muss ich eine beglaubigte Wiegebescheinigung vorlegen? Wenn ja, wo bekomme ich diese?

Laut Geschäftsordnung unserer Interkommunalen INTRADEL ist der Zugang zum Containerpark erlaubt für:

  • Autos;
  • Autos mit kleinen Anhängern (1- oder 2-Achser)
  • kleine Lieferwagen (oder andere Verkehrsmittel), solange der Inhalt 1 m³ nicht überschreitet und aus Privathaushalten stammt
  • in jedem Fall ist der Zugang zum Containerpark für Fahrzeuge von mehr als 3.5 Tonnen (!!) verboten

Also selbst wenn der Traktor 500 kg leichter wäre, dürfte man den Sperrmüll nicht dort abladen.

Sollte man direkt mit dem Containerpark Kontakt aufnehmen wollen, kann man dies unter folgender Telefonnummer tun: 087/33.12.82

Valérie Jonas, Bauamt

 

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