Organisation
Ausschnitte aus der Grundordnung des Freiwilligen Feuerwehrdienstes
Der Feuerwehrdienst der Gemeinde Lontzen gehört zur Kategorie C. Er ist ein freiwilliger Dienst.
Unbeschadet der Vollmacht des Bürgermeisters steht der Dienst unter der Leitung eines Offizier-Dienstleiters. Dieser übernimmt im Rahmen der gegenwärtigen Grundordnung, der allgemeinen Dienstordnung und der ihm vom Bürgermeister erteilten Anweisungen die Verantwortung für die Organisation, die reibungslose Abwicklung und die Disziplin des Dienstes.
Bei Abwesenheit des Dienstleiters werden dessen Befugnisse durch den anwesenden Offizier, oder, in Ermangelung, durch den anwesenden Unteroffizier mit dem höchsten Dienstgrad versehen. Bei gleichem Dienstgrad wird das Kommando durch den Offizier oder, in Ermangelung, durch den Unteroffizier mit dem größten Dienstalter in diesem Dienstgrad übernommen.
Bei Einsätzen auf dem Gebiet einer anderen Gemeinde bleibt die Zuständigkeit des dortigen Bürgermeisters unangetastet. Der eingreifende Feuerwehrdienst muss (...) lediglich als ein technisches Mittel angesehen werden, das dem ersten Gemeindemagistraten zur Bekämpfung des Brandes oder für die Ausführung anderer, dem besagten Feuerwehrdienst anvertrauten Aufgaben zur Verfügung gestellt wird.

