Kosten
Wenn der Einsatz der Feuerwehr eine Aufgabe beinhaltet, die ihr gemäß den Gesetzen und Ordnungen obliegen (siehe "Aufgaben") entstehen keinerlei Kosten für den Bürger.
Falls die Feuerwehr zu einem anderen Zweck benötigt wird, bedarf diese Intervention der vorherigen Genehmigung der Gemeinde Lontzen.
Sie richten Ihr Schreiben an
das Gemeindekollegium
Kirchstraße 46
4710 Lontzen
Die Kosten der Intervention werden Ihnen durch die Gemeinde Lontzen in Rechnung gestellt.
Auskunft
Gemeinde Lontzen / Frau Moor - 087/89.80.51

