- Info
Aufgaben
- Brände jeder Art vorbeugen und sie bekämpfen;
- Freimachen, erste Hilfe und eventuelle Sauerstoffzufuhr für Personen in Lebensgefahr, insbesondere in folgenden Fällen:
- Erstickte
- Ertrunkene
- durch elektrischen Schlag Verunglückte
- verschüttete Personen
- in einem Fahrzeug oder in einer Maschine festgeklemmte Personen
- dringende und vorbeugende Maßnahmen und Hilfe bei:
- Explosionen
- Überschwemmungen
- Katastrophen
- Umweltverschmutzung und verschiedene Gefahren
- in einem Fahrzeug oder in einer Maschine festgeklemmte Personen
- die ihm vorschriftsmäßig anvertrauten Leistungen im Rahmen:
- dringender ärztlicher Hilfe an Personen auf der öffentlichen Straße oder an einem öffentlichen Orte, deren Gesundheitszustand infolge eines Unfalles oder Krankheit sofortiger Pflege bedarf, gemäß Gesetz vom 08.07.1964 und dessen Anwendungsverordnungen, insofern der Gemeinderat beschlossen hat, diese Aufgabe für seinen Feuerwehrdienst zu organisieren;
- des K.E. vom 28.02.1963 betreffend die allgemeine Ordnung über den Schutz der Bevölkerung und der Arbeiter gegen die Gefahren der ionisierenden Strahlungen;
- der allgemeinen Ordnung über den Arbeitsschutz (innerhalb der durch diese Ordnung in Sachen Vorbeugung und Bekämpfung der Brände strengstens vorgesehenen Grenzen);
- die Leistungen, welche den Gegenstand von Abkommen zwischen gewissen Gemeinden der Regionalgruppe oder mit anderen Gruppenzentren bilden;
- die Leistungen zur Verstärkung, so wie diese im K.E. vom 08.11.1967 vorgesehen sind.
